Abrechnung & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Osteopathie


Um Ihre osteopathische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Rahmen Osteopathie erstattet wird, denn die Kostenübernahme wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.

Seit 2012 erstatten neben den privaten auch viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig, wenn Sie auf ärztliche Verordnung hin erfolgt und Ihr Osteopath/Ihre Osteopathin über eine nachweislich qualifizierte Ausbildung von 1350 Stunden verfügt.

 

Eine Liste zu Informationen der Krankenkassen finden Sie hier.

 

Physiotherapie


Privatversicherte, Zusatzkrankenversicherte oder Beihilfeberechtigte können die Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bitte bringen Sie hierfür ein Rezept mit.

 

In der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können meine Behandlungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.